Tarife per Tag in CHF gültig ab 01. August 2007
       
G = Ganzer Tag:06:45 – 18:15 h 
100 %
 
   
 
V+ = Vormittag:   06:45 – 14:00 h
70 %
 
V = Vormittag:   06:45 – 12:00 h
60 %
 
   
 
N+ = Nachmittag:11:00 – 18:15 h
70 %
 
N = Nachmittag:14:00 – 18:15 h
60 %
 

 

 

 

 

 

 

Bruttolohn
           
(+ Anteil Vermögen)
Stufe
(Tarif G)
(Tarif V+)
(TarifV)
(Tarif N+)
(Tarif N)
0 -
39'999
1
18.35   
12.85   
11.00   
12.85   
9.15   
40'000 -
44'999
2
21.10   
14.75   
12.65   
14.75   
10.55   
45'000 -
49'999
3
23.85   
16.70   
14.30   
16.70   
11.90   
50'000 -
54'999
4
26.60   
18.60   
15.95   
18.60   
13.30   
55'000 -
59'999
5
29.35   
20.55   
17.60   
20.55   
14.65   
60'000 -
69'999
6
37.60   
26.30   
22.55   
26.30   
18.80   
70'000 -
79'999
7
43.10   
30.15   
25.85   
30.15   
21.55   
80'000 -
89'999
8
48.60   
34.00   
29.15   
34.00   
24.30   
90'000 -
99'999
9
54.10   
37.85   
32.45   
37.85   
27.05   
100'000 -
109'999
10
63.25   
44.30   
37.95   
44.30   
31.65   
110'000 -
119'999
11
72.40   
50.70   
43.45   
50.70   
36.20   
120'000 -
129'999
12
81.60   
57.10   
48.95   
57.10    
40.80   
130'000 -
139'999
13
90.75   
63.55   
54.45   
63.55   
45.40   
140'000 -
und mehr
14
99.90   
69.95   
59.95   
69.95   
49.95   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tarif
Tagesansatz
Anzahl Tage pro Woche
Faktor
Monatspauschale
G
43.10
3
4
517.20
V+
30.15
1
4
120.60
   
Total Monatspauschale
637.80

 

 

Die Eltern eines Kindes der Tarifstufe 7 bezahlen eine Monatspauschale von Fr. 637.80

 

E. Inkrafttreten

Die vorliegende Taxordnung tritt per 01. August 2007 in Kraft.

8.2    Versicherung

Kranken- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Eltern und für den Krippeneintritt obligatorisch.

 

 

A.   Allgemeines
  1. Die Taxen sind als Monatspauschale im Voraus zu entrichten. Baby’s bis 18 Monate bezahlen einen Zuschlag von 15%. Es besteht die Möglichkeit, die Rechnung über Lastschriftverfahren zu bezahlen.
  2. Die Monatspauschale wird nach dem Bruttoeinkommen und dem Vermögen beider Eltern bemessen und jährlich neu festgelegt. Im Konkubinat lebende Paare werden gleich behandelt wie verheiratete Paare.
  3. Die Monatspauschale wird jährlich per 01. Juli den geänderten Einkommens- und Vermögensverhältnissen angepasst.
  4. Von der Monatspauschale werden 8,33 % Ferienpauschale inkl. Betriebsferien in Abzug gebracht, so dass der auf dem Betreuungsvertrag vermerkte Betrag 12 x pro Jahr in Rechnung gestellt wird.
  5. Wir gewähren ab dem 2. betreuten Kind der gleichen Familie eine Ermässigung von 10%.
  6. Zusätzliche Betreuungstage sind möglich, können aber nicht garantiert werden. Sie müssen auf jeden Fall mit der Krippenleiterin im Voraus abgesprochen werden. Die Tage werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Das Abtauschen der im Voraus festgelegten Betreuungstage ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
  7. Bitte beachten Sie die weiteren Bestimmungen im Betriebsreglement.

 

B.   Monatspauschale

Das für die Monatspauschale massgebende Einkommen setzt sich wie folgt zusammen:

Bei unselbständiger Erwerbstätigkeit aus dem Bruttoeinkommen beider Elternteile inkl. sämtlicher Zulagen,
13. Monatssalär, Gratifikationen und Provisionen und dem Vermögen. Dazu ist die Steuerrechnung mit einzureichen.

Bei Selbständigerwerbenden sind das Reineinkommen der Steuererklärung und das Vermögen massgebend.

 

C.   Auskunfts- und Meldepflicht

Die Eltern sind verpflichtet, die Einkünfte zu belegen. Die Krippenleitung behält sich vor, Auskünfte beim Steueramt einzuholen. Werden die von der Krippenleitung verlangten Belege nicht vorgelegt oder weigern sich die Eltern, die verlangten Auskünfte zu erteilen, wird die Höchsttaxe in Rechnung gestellt. Eine spätere Rückforderung bleibt ausgeschlossen.
Die Eltern sind verpflichtet, die Krippenleitung sofort zu informieren, wenn sich die Jahresbrutto-Einkünfte für die Berechnung der Monatspauschale um mehr als Fr. 5'000.- (Stufe 1-5) oder Fr. 10'000.- (Stufe 6-14) verändern. Bei verspäteter Meldung ist die Kinderkrippe berechtigt, die Differenz in Rechnung zu stellen.

Taxordnung (Monatspauschale)

Die Taxordnung der Kinderkrippe Nidelbad

(als PDF-Datei)
Berechnung des taxpflichtigen Vermögens

10% des Vermögens werden zum Einkommen gezählt. Die ersten CHF 50'000.-- sind taxfrei (z.B. Vermögen
CHF 70'000.--, davon sind CHF 20'000.-- taxpflichtig = CHF 2'000.-- werden zum Einkommen gezählt). Das Vermögen wird bis zum Maximalansatz beigezogen.

Es wird immer Monatspauschale verrechnet. Da in den Ansätzen bereits die Ferienpauschale (Taxordnung A.4) abgezogen ist, ergibt sich ein Faktor 4.0, um anhand der Wochenbelegung die Höhe der Monatspauschale zu berechnen.
Allfällige zusätzliche Tage werden separat verrechnet.

Berechnung der Monatspauschale (Beispiel):

Ein Kind von Eltern in der Tarifstufe 7 besucht die Krippe pro Woche an drei ganzen Tagen (Tarif G) und einmal vormittags von 06:45 bis 14:00 (Tarif V+).
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